Veröffentlicht am 13. Mai 2026

Neue Website der CDU Kirchzarten online

Die CDU Kirchzarten präsentiert sich ab sofort mit einer neuen Website in modernem Design. Unter CDU Kirchzarten finden Mitglieder, Interessierte und Bürgerinnen und Bürger künftig noch einfacher aktuelle Informationen rund um die politische Arbeit des Gemeindeverbands.

Die neue Internetseite wurde technisch und optisch vollständig überarbeitet. Neben einer verbesserten Darstellung auf Smartphones und Tablets standen vor allem Übersichtlichkeit, Benutzerfreundlichkeit und eine moderne Präsentation im Mittelpunkt. Aktuelle Termine, Neuigkeiten aus der Kommunalpolitik sowie Informationen zu Veranstaltungen und Ansprechpartnern sind nun schneller und einfacher erreichbar.

„Mit der neuen Website schaffen wir eine zeitgemäße Plattform für den Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern“, erklärt der Vorstand der CDU Kirchzarten. „Uns war wichtig, Informationen transparent bereitzustellen und die digitale Präsenz unseres Gemeindeverbands weiter zu stärken.“

Die Website wird künftig kontinuierlich mit aktuellen Beiträgen, Bildern und Informationen ergänzt. Interessierte sind herzlich eingeladen, regelmäßig vorbeizuschauen und sich über die Arbeit der CDU Kirchzarten zu informieren.

Vielen Dank!

Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 3.300 Euro im Jahr (bzw. 6.600 Euro bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 Euro / 3.300 Euro nach § 34 g EStG berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages (höchstens 825 Euro / 1.650 Euro) von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650 Euro / 3.300 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt.

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie korrekte Angaben zu Ihrer Person übermitteln. Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kontoinhaber identisch sein muss. Jeder Spender erhält eine Spendenbescheinigung.
Alle Parteien haben Rechenschaft über die Spenden abzulegen, die ihnen zugeflossen sind. Das Parteiengesetz enthält dazu detaillierte Regelungen. So müssen zum Beispiel alle Spenden über 10.000 Euro je Person und Kalenderjahr unter Angabe von Name und Anschrift der Spender im Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden. Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages unter: https://www.bundestag.de/bundestag/parteienfinanzierung

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